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StVZO: 53. Ausnahmeverordnung zu 44 t im Kombiverkehr geändert


 
Nachdem es in der Vergangenheit immer wieder unterschiedliche Interpretationen des Textes der 53. Ausnahmeverordnung zur StVZO gegeben hat, wurde im Bundesgesetzblatt I vom 31. Juli 2013 die Definition des Begriffes „Kombinierter Verkehr“ präzisiert.
 
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen hierzu.
 
53. Ausnahmeverordnung StVZO
 
Newsletter Nr. 32 aus 2013
 
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung.
 
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StVZO: 53. Ausnahmeverordnung zu 44 t im Kombiverkehr geändert