Im Falle der Entsendung von Arbeitnehmern ins EU (EWR)-Ausland oder die Schweiz gilt bei der Beantragung von A1-Bescheinigungen ab dem 01.01.2019 das elektronische Verfahren obligatorisch. Diese Änderung betrifft jedoch nur den Fall der „Entsendung“ von Arbeitnehmern, nicht den Fall der „Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedsstaaten“.
Elektronische Beantragung von A1-Bescheinigungen