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19.04.2026
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Neue Steuersätze für Umzugsauslagen


Das Bundesministerium für Finanzen hat neue Sätze für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten veröffentlicht. Die steuerlich zu berücksichtigenden Sätze wurden zum 1. März 2014 um rund 3 % angehoben. Zum 1. März 2015 werden die Sätze noch einmal um rund 2 % erhöht.

Die im Einzelnen gestalteten steuerlich anerkennungsfähigen Kosten nach der Aktualisierung finden Sie hier.
 
Neue Steuersätze für Umzugsauslagen
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