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Anforderungen des Datenschutzgesetzes


Gemäß § 4g Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist jede nicht-öffentliche Stelle (Unternehmen, gewerbliche Wirtschaft, Verbände etc.) dazu verpflichtet, eine Übersicht über die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu erstellen. Dieses Verzeichnis muss auf Antrag jedem in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt werden. Wir empfehlen unseren MitgliedsbetriebeN sich mit der bestehenden Verpflichtung zu befassen und ein entsprechendes Verzeichnis vorzuhalten.

Hier finden Sie Informationen und Erläuterungen der AMÖ zur Erfüllung der Anforderungen zum Datenschutzgesetz. Weiterhin befindet sich dort ein Muster der auch unter dem Namen „Jedermann-Verzeichnis“ bekannten Darstellung.
 
Anforderungen des Datenschutzgesetzes - Informationen - gesperrt
Anforderungen des Datenschutzgesetzes - Musterschreiben - gesperrt
Anforderungendes Datenschutzgesetzes - Verfahrensverzeichnis
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition als PDF-Datei zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511. 9626-260.
 

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