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EuGH-Urteil C-288/16 - Eingeschränkte Steuerfreiheit für Drittlandstransporte


Ab dem 1. Januar 2022 sind Transporte in Zusammenhang mit der Ausfuhr von Waren nur noch steuerfrei, wenn sie vom Spediteur unmittelbar an den Versender oder Empfänger der Ware erbracht werden. Bei Beauftragung eines Unterfrachtführers ist dessen Beförderung nach neuer Rechtslage steuerpflichtig.

Erläuterungen zur Neuregelung und Handlungsempfehlungen des DSLV lesen Sie hier.
 
Eingeschränkte Steuerfreiheit für Drittlandstransporte - Erläuterungen und Handlungsempfehlungen
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511. 9626-260.
 

 
 
 
 
 

EuGH-Urteil C-288/16 - Eingeschränkte Steuerfreiheit für Drittlandstransporte